25.000 EUR Bußgeld für automatische E-Mail-Weiterleitung
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Norwegen hat ein Bußgeld in Höhe von 25.000 EUR gegen ein nicht namentlich benanntes Unternehmen verhängt. Grund war die Anordnung der automatischen Weiterleitung von E-Mails vom Postfach eines Mitarbeiters an einen gemeinsamen E-Mail-Firmenaccount.Der Name des Unternehmens wurde nicht öffentlich bekannt gemacht, um die Identitäten der Mitarbeiter zu schützen. Der Fall wurde durch
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