EuGH: Datenschutz-Aufsichtsbehörden dürfen nach eigenem Ermessen einschreiten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-768/21 die Handlungsspielräume der Datenschutzaufsichtsbehörden bei der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) präzisiert. Auslöser für das Verfahren war eine Beschwerde gegen eine Sparkasse beim Hessischen Datenschutzbeauftragten, die vom Verwaltungsgericht Wiesbaden an den EuGH zur Vorabentscheidung weitergeleitet wurde. Der Kern des Verfahrens drehte sich um die Frage, ob Betroffene
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