OLG Köln: KI-Training mit öffentlichen Nutzerdaten durch Meta zulässig
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 23. Mai 2025 im Eilverfahren entschieden, dass Meta Platforms Ireland Ltd. personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Nutzerprofilen auf Facebook und Instagram für das Training von KI-Systemen verwenden darf. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte versucht, dies per einstweiliger Verfügung zu untersagen, blieb jedoch erfolglos. Rechtliche Bewertung: Kein Verstoß gegen DS-GVO oder
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