Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte
Die Wettbewerbszentrale hat im Februar 2026 einen Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen Orientierung bei der wettbewerbsrechts- und KI-verordnungskonformen Nutzung KI-generierter Inhalte geben soll. Im Fokus stehen Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 KI-VO (EU) 2024/1689, die ab dem 2. August 2026 vollumfänglich gelten. Deepfakes und KI-Bilder Betreiber – also alle Unternehmen und Selbstständigen, die KI-Systeme beruflich einsetzen –
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