Anwendungshinweise zum EU‐US Data Privacy Framework
Am 10. Juli 2023 wurde vom Europäischen Datenschutzausschuss der Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework angenommen. Dieser Beschluss markiert die Fortsetzung des Privacy-Shield-Abkommens, welches bereits im Juli 2020 vom Europäischen Gerichtshof aufgrund seiner Unwirksamkeit in der Rechtssache „Schrems-II“ für nichtig erklärt wurde. Der Angemessenheitsbeschluss ermöglicht seit dem die Übertragung von personenbezogenen Daten in die
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