Office 365 an Schulen

Nutzung von Office 365 in Schulen kritisch

In einer aktuellen Stellungnahme des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) wird der Einsatz von Microsoft Office 365 in hessischen Schulen als problematisch eingestuft. Der Hessische Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte sich bereits August 2017 zum Einsatz von Office 365 in Schulen geäußert. Nach der damaligen Bewertung genügte die damalige Ausgestaltung den Anforderungen

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BSI-Empfehlung für sichere Konfiguration von MS-Office-Produkten

Büroanwendungen werden wegen ihrer großen Verbreitung und Angriffsfläche häufig als Angriffsweg genutzt, beispielsweise um mittels Makros in MS-Office-Produkten Schadsoftware zu verbreiten und auf Zielsystemen auszuführen. Mit einer wohlüberlegten Konfiguration dieser Produkte kann das Risiko der Ausnutzung von Standardfunktionen oder Schwachstellen minimiert werden. Das BSI hat für den Einsatz auf dem Betriebssystem Microsoft Windows sieben Cyber-Sicherheitsempfehlungen für eine sichere Konfiguration von Microsoft

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Zertifizierung zum IT-Grundschutz-Berater

Zertifizierung zum IT-Grundschutz-Berater

Unternehmen und Behörden, die sich mit Fragen zum Themenkomplex Informationssicherheit beschäftigen möchten, benötigen oftmals externe Unterstützung. Meist fehlt es noch an den notwendigen personellen und zeitlichen Ressourcen, um sich dem Thema intern widmen zu können. Für die fachliche Unterstützung bei dem Aufbau eines Managementsystems zur Informationssicherheit (ISMS) oder einzelner Aspekte werden daher regelmäßig externe Berater

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Verschlüsselung bei Anwalt-eMails

Pflicht zur Verschlüsselung bei E-Mail von Anwälten

Die Frage, ob Anwältinnen und Anwälte unverschlüsselt per E-Mail mit Mandanten kommunizieren dürfen, ohne gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit zu verstoßen, war in jüngster Vergangenheit öfter ein Streitpunkt.  Datenschutz-Aufsichtsbehörden betrachteten die Fragestellung noch genereller und stellten diese Frage für jegliche Berufsgeheimnisträger, so bspw. auch für Ärzte (Tätigkeitsbericht 2017/18 – Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, S. 94,

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VS-NfD

VS-NfD Dokumente dürfen mit Gpg4win verschlüsselt werden

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik teilt mit, dass Behörden ab sofort auch mit der Geheimhaltungsstufe VS-NfD eingestufte vertrauliche Inhalte unter Verwendung des OpenPGP Standards verschlüsseln und austauschen dürfen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat dazu erstmalig die Software Gpg4win für MicrosoftWindows und eine Konfiguration von GnuPG für das unter Linux nutzbare E-Mail-Programm KMail zur Übertragung von Verschlussachen der Einstufung „VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ zugelassen.

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Soziale Netzwerke

Zugangssicherung von Online-Diensten

Der Arbeitskreis Technische und organisatorische Datenschutzfragen der Konferenz der unabhängigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat eine Orientierungshilfe zu den Anforderungen erarbeitet, denen Anbieter von Online-Diensten zur Zugangssicherung nachkommen müssen. In der Regel verarbeiten Anbieter von Online-Diensten personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern, so dass der Anwendungsbereich der DS-GVO für diese eröffnet ist. Die

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