EuGH zur Bußgeldhaftung („Deutsche Wohnen“) und Funktionsträger vs. Rechtsträgerprinzip
Mit Urteilen vom 05.12.2023 in den Rechtssachen C-683/21 und C-807/21 hat der EuGH grundlegende Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bußgeldhaftung für Datenschutzverstöße beantwortet. Der EuGH hat entschieden, dass gegen einen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen nur dann eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen die DS-GVO verhängt werden kann, wenn dieser Verstoß schuldhaft – also vorsätzlich oder fahrlässig – begangen wurde. Dies
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