Anforderungen für IT-Sicherheit der vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Versorgung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bis zum 30. Juni 2020 eine Richtlinie vorzulegen, womit die Anforderungen an die IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Versorgung geregelt werden sollen. Diese müssen geeignet sein, Störungen der informationstechnischen Systeme zu vermeiden. Dieser Auftrag des Gesetzgebers resultiert aus der Normierung eines neuen § 75b SGB V. Teil der Sicherung
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