DSK bietet Zusammenfassung zur Evaluierung der DS-GVO
Das Ziel der DS-GVO war die Vollharmonisierung der Regelungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Diese Zielvorgabe konnte jedoch mit der DS-GVO nicht vollumfänglich erreicht werden. Zwar stellt die Grundverordnung unmittelbar anwendbares Datenschutzrecht dar, gleichwohl sind die Mitgliedstaaten an vielen Stellen weiterhin in der Pflicht nationale Regelungen vorzusehen. Dies
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