GDD-Praxishilfe „VVT für Auftragsverarbeitung“

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit hatte bereits Anfang 2017 zur Anpassung der Datenschutzorganisation an die ab Wirksamkeit der DS-GVO anstehenden Anforderungen ein an die DS-GVO angepasstes Vertragsmuster für Outsourcing-Dienstleistungen im Bereich der Auftragsverarbeitung herausgebracht. Damals waren viele Einzelfragen noch in der Diskussion, sei es die Abgrenzung zur Funktionsübertragung oder zur gemeinsamen Verantwortlichkeit, das Fortbestehen

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DS-GVO-Verstöße abmahnbar?

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) war von Anfang an eine große Angst vor Abmahnungen im Falle von Verstößen gegen sie verbunden. Ob ein Verstoß gegen die DS-GVO abmahnfähig ist, bestimmt sich nach § 3a UWG danach, ob die verletzte Regelung eine Marktverhaltensregelung darstellt. Das OLG Naumburg (Urteil vom 07.November 2019,9 U 6/19) stellte dies nun für

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Praxishilfen zum Gesundheitsdatenschutz

Unter der Mitarbeit des GDD-Arbeitskreis „Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits- und Sozialwesen“ (AK GSW) wurden Praxishilfen zum Gesundheitsdatenschutz, insbesondere zu den Themen „Datenschutz und klinische Register“ sowie „Datenschutz bei Klinischen Studien“ erarbeitet und veröffentlicht. Klinische Register und Datenschutz Die Arbeitshilfe „Datenschutz und klinische Register“ führt anhand ihres strukturellen Aufbaus durch die wesentlichen datenschutzrechtlichen Aspekte, die bei

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Anforderungen für IT-Sicherheit der vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Versorgung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bis zum 30. Juni 2020 eine Richtlinie vorzulegen, womit die Anforderungen an die IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Versorgung geregelt werden sollen. Diese müssen geeignet sein, Störungen der informationstechnischen Systeme zu vermeiden. Dieser Auftrag des Gesetzgebers resultiert aus der Normierung eines neuen § 75b SGB V. Teil der Sicherung

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Studie beleuchtet Fragestellungen zum Digitalen Nachlass

Hinterbliebene stehen vor vielen Herausforderungen, wenn sie an Vertragsinformationen gelangen müssen und Online-Konten von Verstorbenen verwalten sollen. Ohne Passwörter und Zugangsdaten haben Erben oft keinen Zugriff auf den digitalen Nachlass wie Online-Konten. Sie können sich nicht um laufende Geschäfte wie Internetauktionen, Abos oder Bestellungen kümmern oder Verträge kündigen. Im schlimmsten Fall entstehen hohe laufende Kosten

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LfDI Baden-Württemberg zieht sich aus Twitter zurück

Im November 2017 richtete der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink, einen Twitter-Account für seine Behörde ein und twitterte seit dem mit großem Erfolg zu aktuellen Themen aus der Welt des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Mit dem neuen Angebot wollte der LfDI seine Zielgruppen künftig noch besser mit aktuellen Informationen

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