Due Diligence beim Unternehmensverkauf: Datenschutzrechtliche Anforderungen
Die liechtensteinische Datenschutzstelle hat Leitlinien zur datenschutzkonformen Durchführung von Due Diligence-Prüfungen bei Unternehmensverkäufen veröffentlicht. Im Spannungsfeld zwischen dem Transparenzinteresse von Käufer und Verkäufer sowie den Schutzinteressen betroffener Personen bedarf es einer sorgfältigen Abwägung. Datenminimierung als Leitmaxime Zentrale Anforderung ist die Beachtung des Grundsatzes der Datenminimierung und Verhältnismäßigkeit nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DS-GVO.
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