EuGH nimmt Hosting‑Anbieter stärker in die Pflicht
Der EuGH hat mit Urteil vom 2. Dezember 2025 in der Rechtssache Russmedia (C-492/23) entschieden, dass Betreiber von Online‑Marktplätzen datenschutzrechtlich als „Verantwortliche“ für personenbezogene Daten gelten, die Nutzer*innen über ihre Plattform veröffentlichen – selbst dann, wenn sie selbst den Inhalt nicht erstellt haben. Damit wird klargestellt, dass das bisher oft herangezogene Haftungsprivileg für Hosting‑Anbieter nach
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