Mitarbeiterbilder nach dem Ausscheiden: Rechtliche Vorgaben und Empfehlungen
Der Umgang mit Bildnissen ehemaliger Beschäftigter ist aus datenschutzrechtlicher Sicht ein sensibles Thema. In zahlreichen aktuellen Fällen stellen Datenschutzaufsichtsbehörden fest, dass Unternehmen Bildmaterialien von ehemaligen Mitarbeitenden weiterhin nutzen, obwohl keine gültige Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung besteht. Dies betrifft insbesondere die Verwendung von Fotos und Videos auf Unternehmenswebsites und Social-Media-Plattformen. Rechtslage: Einwilligung und Zweckbindung Grundsätzlich erfolgt
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