Müssen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung unterzeichnet werden?
Frage des GDD-Erfa-Kreises Coburg zur Auftragsverarbeitung: Bei uns kam die Diskussion auf, ob AV-Verträge nun unterzeichnet werden müssen oder nicht. In der DS-GVO steht gem. Art. 28 Abs. 9 „Der Vertrag ist schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann“.Ist das i.O. die Verträge zu unterzeichnen und im gescannten Format abzulegen und elektronisch
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