Kontrollpflichten bei (Ketten-)Auftragsverarbeitung: EDSA schafft Klarheit
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner Stellungnahme 22/2024 wesentliche Klarstellungen zur Kontrollverantwortung des Verantwortlichen bei der Auftragsverarbeitung getroffen. Insbesondere wird betont, dass der Verantwortliche auch bei mehrstufigen Auftragsverhältnissen seine datenschutzrechtlichen Pflichten nicht delegieren kann. Wesentliche Punkte der EDSA-Stellungnahme: Datentransfer in Drittländer Fazit Die EDSA-Stellungnahme betont die unveräußerliche Kontrollverantwortung des Verantwortlichen. Die Prüfintensität variiert je
Mehr erfahren