Sozialdatenschutz nach Geltung der DS-GVO
Ein neues Arbeitspapier des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) stellt das Nebeneinander von datenschutzrechtlichen Regelung dar und bereichsspezifischen Regelungen des deutschen Sozialrechts dar, die auch nach dem Wirksamwerden der DS-GVO nach wie vor im Bereich des Sozialrechts bestehen (Der Sozialdatenschutz unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung). Das sog. Sozialgeheimnis gibt jeder Person einen Anspruch darauf, dass
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