KI-Kompetenz nach Lesart der BNetzA
Mit dem Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung (EU 2024/1689) sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ sicherzustellen (Art. 4 Abs. 1). Die Bundesnetzagentur hat hierzu ein Hinweispapier veröffentlicht, das erläutert, wie diese Anforderung praktisch und verhältnismäßig umgesetzt werden kann – ohne bürokratische Hürden, aber mit klarem Fokus auf Risikominimierung und Grundrechtsschutz. Wer ist betroffen?
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