15.000,- € Entschädigung für unzulässige Videoüberwachung
Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az. 18 SLa 959/24, 28. Mai 2025) hat sich mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer umfangreichen Videoüberwachung am Arbeitsplatz befasst. Der Arbeitgeber hatte über einen längeren Zeitraum zahlreiche Kameras im Innenbereich des Betriebs eingesetzt, die Beschäftigte dauerhaft und in hoher Auflösung erfassten. Die Betriebshalle der Beklagten besteht aus einer Produktionshalle, in welcher Stahl
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